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Bußgeldkatalog - PKW mit Pferdeanhänger

Bußgeldkatalog – Pkw und Pferdeanhänger (2024)

Wichtiges aus dem Bußgeldkatalog für Reiter:

Die richtige Fahrerlaubnis

Um einen Pferdeanhänger zu ziehen, ist die entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich. Hier die wichtigsten Regelungen:

  • Führerschein der Klasse B: Gilt nur für Gespanne (Pkw + Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.
  • Führerschein der Klasse BE: Erforderlich, wenn der Anhänger allein mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht hat und das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen übersteigt.
  • B96-Erweiterung: Eine Zusatzqualifikation zur Klasse B, mit der Sie Spanne bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht fahren dürfen.

Bußgeld bei fehlender Fahrerlaubnis: Wer ohne die entsprechende Fahrerlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld von 10 € (bei einer kleinen Ordnungswidrigkeit) bis hin zu 500 € oder mehr und 1 Punkt in Flensburg bei schwereren Verstößen.

Mehr Informationen findest du im Bußgeldkatalog (Link siehe unten)

Gewicht und Beladung des Anhängers

Das zulässige Gesamtgewicht und die korrekte Beladung des Anhängers sind entscheidend. Fehler in diesem Bereich können schnell teuer werden:

  • Überladung des Anhängers: Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten, drohen Bußgelder ab 10 € für geringe Überladung bis zu 235 € und 1 Punkt ab einer Überladung von 20 %.
  • Achslast und Stützlast: Die Achslast des Anhängers und die Stützlast der Anhängerkupplung müssen eingehalten werden. Eine Überschreitung kann die Stabilität des Gespanns gefährden und hohe Strafen nach sich ziehen.
  • Richtige Beladung: Das Gewicht des Pferdes sollte gleichmäßig verteilt sein, und die Ladung muss gesichert werden. Ein ungesichertes Pferd im Anhänger gilt als Verstoß gegen die Ladungssicherung und kann mit bis zu 75 € Bußgeld und 1 Punkt geahndet werden.

Mehr Informationen findest du im Bußgeldkatalog (Link siehe unten)

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Für den Pferdeanhänger gelten besondere Geschwindigkeitsregeln:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts und auf Landstraßen: Maximal 80 km/h (mit Tempo-100-Zulassung auch 100 km/h)
  • Auf Autobahnen: Ohne Tempo-100-Zulassung maximal 80 km/h.

Wer schneller fährt, riskiert Bußgelder ab 20 € für geringe Überschreitungen bis hin zu 600 €, 2 Punkte und ein Fahrverbot bei hohen Geschwindigkeitsverstößen.

Mehr Informationen findest du im Bußgeldkatalog (Link siehe unten)

Technische Anforderungen an den Anhänger

Ein technisch einwandfreier Pferdeanhänger ist Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr:

  • Beleuchtung: Defekte Rückleuchten, Bremslichter oder Blinker können ein Bußgeld von 20–35 € nach sich ziehen.
  • Bremsen: Anhänger ab 750 kg zulässigem Gesamtgewicht müssen über eine eigene Bremse verfügen.
  • Reifen: Die Profiltiefe muss mindestens 1,6 mm betragen. Abgenutzte Reifen können mit 60 € Bußgeld und 1 Punkt geahndet werden.

Mehr Informationen findest du im Bußgeldkatalog (Link siehe unten)

Besonderheiten im Winter

Im Winter gelten zusätzliche Vorschriften:

  • Winterreifenpflicht: Pkw und Anhänger müssen unter winterlichen Bedingungen mit passenden Reifen ausgestattet sein. Verstöße werden mit 60–120 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg bestraft.
  • Schnee und Eis entfernen: Schnee oder Eis auf dem Dach des Anhängers können eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen. Bei Verstößen drohen Bußgelder ab 25 €.

Mehr Informationen findest du im Bußgeldkatalog (Link siehe unten)

Tierwohl während des Transports

Neben den verkehrsrechtlichen Aspekten spielt auch der Tierschutz eine wichtige Rolle. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können empfindliche Strafen nach sich ziehen:

  • Regelmäßige Pausen: Pferde müssen spätestens alle 4,5 Stunden eine Pause bekommen. Bei längeren Fahrten ist für eine ausreichende Versorgung mit Wasser und Futter zu sorgen.
  • Temperatur im Anhänger: Im Sommer muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden, im Winter für einen Schutz vor Kälte.
  • Bußgelder bei Verstößen: Wer die Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 € gemäß Tierschutzgesetz.

Versicherung und Dokumente

Folgende Unterlagen sollten immer mitgeführt werden:

  • Zulassungspapiere: Für Pkw und Anhänger.
  • Versicherungsnachweis: Der Anhänger muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
  • Pferdepass: Der Pferdepass ist Pflicht und muss beim Transport mitgeführt werden.

Fehlende Dokumente können Bußgelder ab 10 € verursachen.

Fazit: Gute Planung vermeidet Strafen

Der sichere Transport von Pferden erfordert sorgfältige Planung und die Beachtung zahlreicher Vorschriften. Durch regelmäßige Wartung des Anhängers, die Überprüfung des Fahrerlaubnis und die Einhaltung der Beladungsvorschriften können Fehler und gefährliche Situationen vermieden werden. Denken Sie dabei nicht nur an die Verkehrssicherheit, sondern auch an das Wohl Ihrer Pferde – schließlich sind sie keine Ladung, sondern lebende Tiere, die besonderen Schutz verdienen.

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